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Rechtsanwalt Hans Kleine-Benne
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht Solingen - Kündigungsschutz

Anwalt Kündigungsschutz

Das Thema Kündigungsschutz ist nicht nur für den gewöhnlichen Arbeitnehmer von Belang, sondern auch für eine Reihe weiterer Personen, wie Geschäftsführern oder leitenden Angestellten. Im Bereich Kündigungsschutz sollte in jedem Fall ein erfahrener Anwalt konsultiert werden.

 

Kündigungsschutz bei Arbeitnehmern

Hier kommt der so genannte allgemeine Kündigungsschutz zum Tragen, wobei der Gesetzgeber nur bestimmte Kündigungsgründe als zulässig normiert hat. Sofern in einem Unternehmen ein Betriebsrat existiert, ist dieser vor Aussprache der Kündigung eines Arbeitnehmers anzuhören. Wird dieser Übergangen, ist die Kündigung unwirksam.

Darüber hinaus müssen auch noch Besonderheiten bei Personengruppen wie z. B. Schwerbehinderte, Auszubildende, Schwangere etc. berücksichtigt werden.

 

Mitglieder eines Betriebsrats

Der Betriebsrat soll die Interessen des Arbeitnehmers vertreten und im Idealfall vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zusammenarbeiten. Da Mitglieder des Betriebsrats durch Vertretung der Arbeitnehmerinteressen immer wieder in Streit mit dem Arbeitgeber geraten können, verfügen sie über einen besonderen Kündigungsschutz, um nicht willkürlich gekündigt werden zu können.

 

Kündigung bei Geschäftsführern

Ein Geschäftsführer kann jederzeit abberufen und sein Anstellungsvertrag fristlos aus wichtigem Grund oder ordentlich mit der vereinbarten Frist gekündigt werden, wer als Fremdgeschäftsführer in einem Unternehmen angestellt ist befindet sich in einer arbeitnehmerähnlichen Position, verfügt aber nicht über den Kündigungsschutz, wie ein Arbeitnehmer. Aufgrund der Historie des Anstellungsverhältnisses sind jedoch Konstruktionen denkbar mit Kündigungsschutz.

 

Leitende Angestellte

Bei leitenden Angestellten ergibt sich ein ähnliches Bild, wie bei angestellten Geschäftsführern. Sie haben höhere Gehälter, mehr Verantwortung und eingeschränkten Kündigungsschutz. Da ein leitender Angestellter nicht als Arbeitnehmer gilt, wird er nicht durch den Betriebsrat vertreten.

Inwieweit der Kündigungsschutz im einzelnen Fall anwendbar ist, kann meist nur von einem erfahrenen Rechtsanwalt überschaut werden. Fachanwalt für Arbeitsrecht Hans Kleine-Benne aus Solingen berät Sie diesbezüglich gerne.